E-Auto-Förderung 2023: Diese Neuerungen sollten Sie kennen!

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Lesedauer: 6 Minuten
E-Auto-Förderung

Dank der E-Auto-Förderung ist es möglich, besonders kostengünstig einen elektrischen Neu- oder Gebrauchtwagen zu erwerben. Je nach Modell gleicht sie nicht nur die Preisdifferenz zwischen E-Auto und Verbrenner aus, sondern macht die E-Autos finanziell sogar deutlich attraktiver. Für viele Menschen ist die E-Auto-Förderung neben der besseren Umweltbilanz und dem Innovationsgedanken der Hauptgrund, um auf Elektromobilität umzusteigen. Es überrascht also nicht, dass die Entwicklung der E-Auto-Förderung 2023 aufmerksam beobachtet wird. Ganz aktuell wurden die Neuerungen der E-Auto-Förderung 2023 und 2024 veröffentlicht. Die Förderung bleibt weiterhin bestehen, es kommen allerdings einige Neuerungen auf uns zu. Umschalten.de versorgt Sie mit den neusten Informationen! Die beste Zeit auf ein E-Auto umzusteigen ist nämlich jetzt!

Inhaltsverzeichnis

Übersichtstabelle: Diese E-Auto-Förderungen erhalten Sie 2023 vom Bund für Kauf und Leasing von Neufahrzeugen!

Umweltbonus für Neufahrzeuge Förderung bis Ende 2022 Förderung ab 2023 Änderung
Reines Batterieelektro- / Brennstoffzellenfahrzeug bis 40.000 Euro*
6.000 Euro

4.500 Euro

-1.500 Euro
Reines Batterieelektro- / Brennstoffzellenfahrzeug zwischen 40.000 und 65.000 Euro*
5.000 Euro

3.000 Euro

-2.000 Euro
Plug-In-Hybridfahrzeug bis 40.000 Euro*
4.500 Euro

entfällt

-4.500 Euro
Plug-In-Hybridfahrzeug zwischen 40.000 und 65.000 Euro*
3.750 Euro

entfällt

-3.750 Euro

*Bei der Preisangabe handelt es sich um den Nettolistenpreis.

Zusätzlich zum Umweltbonus gewähren die Automobilhersteller eine Förderung, die bisher der Höhe des Bundesanteils ohne Innovationsprämie entsprach.

Förderung bis Ende 2022: 6.000 Euro 

Förderung ab 2023: 4.500 Euro

Änderung : -1.500 Euro

Förderung bis Ende 2022: 5.000 Euro

Förderung ab 2023: 3.000 Euro

Änderung : -2.000 Euro

Förderung bis Ende 2022: 4.500 Euro

Förderung ab 2023: entfällt

Änderung : -4.500 Euro

Förderung bis Ende 2022: 3.750 Euro

Förderung ab 2023: entfällt

Änderung : -3.750 Euro

*Bei der Preisangabe handelt es sich um den Nettolistenpreis.

Zusätzlich zum Umweltbonus gewähren die Automobilhersteller eine Förderung, die bisher der Höhe des Bundesanteils ohne Innovationsprämie entsprach.

Ab dem 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Ab 2024 werden darüber hinaus nur noch reine Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis maximal 45.000 € gefördert.

E-Auto-Förderung 2023: Das ändert sich!

Das Wichtigste zuerst: Die Förderung, die Käufer von E-Autos 2023 erhalten werden, wird geringer ausfallen als bisher. E-Autos mit einem Kaufpreis bis zu 40.000 Euro werden vom Bund nur noch mit 4.500 Euro anstatt der bisher 6.000 Euro gefördert. E-Autos mit einem Kaufpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro nur noch mit 3.000 Euro anstatt der bisher 5.000 Euro. Zusätzlich ist die maximal zur Verfügung stehende Fördersumme gedeckelt. In der Theorie ist es also möglich, dass alle Fördermittel für das Kalenderjahr schon vergeben wurden und einige E-Auto KäuferInnen leer ausgehen. Für 2023 stehen insgesamt 2,1 Milliarden Euro für die Förderung zur Verfügung. Diese Fördersummen beziehen sich allerdings ausschließlich auf den Anteil des Bundes. Die Hersteller werden weiterhin einen zusätzlichen Anteil übernehmen. Wie hoch dieser ausfallen wird, ist noch offen. Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass Plug-In-Hybride ab 2023 nicht mehr gefördert werden. Falls Sie darüber nachdenken, Ihre betriebseigene Flotte auf Elektromobilität umzustellen, ist jetzt der perfekte Moment: Ab 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Entscheiden Sie sich also zeitig für eine nachhaltige elektrische Flotte profitieren Sie zusätzlich finanziell!

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Keine Förderung von Plug-In Hybridfahrzeugen mehr
  • Bundesanteil inkl. Innovationsprämie auf vollelektrische Fahrzeuge bis 40.000 bzw. 65.000 € Nettolistenpreis sinkt
  • Herstelleranteil noch unbekannt
  • ab 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt
Infografik E-Auto-Förderung 2023

Wie steht es um die E-Auto-Förderung 2024?

Im Jahr 2024 können wir mit noch geringer ausfallenden Fördersummen rechnen. So werden nur noch E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro gefördert, und das mit einer erneut verminderten Fördersumme von 3.000 Euro. Der Fördertopf ist ebenfalls gedeckelt. Mit einer Fördersumme von 1,3 Milliarden Euro stehen 2024 ganze 800 Millionen Euro weniger zur Verfügung als im Vorjahr. Das liegt vermutlich daran, dass die Förderung mittelfristig abgeschafft werden soll. So erklärt ADAC-Sprecherin van Randenborgh: „Die gute Nachricht für Verbraucher und die Verkehrswende ist natürlich erstmal, dass die Förderung fortgesetzt wird. Bis zuletzt hatte auch eine Abschaffung im Raum gestanden. Finanzminister Christian Lindner (FDP) wollte die Kaufprämie komplett streichen. Das ist nun erst einmal vom Tisch.“

Wie beantragen Sie den Umweltbonus?

Den BAFA-Umweltbonus zu beantragen ist ganz einfach. Wichtig ist nur, dass sich Ihr Wunschfahrzeug auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befindet, denn nur dann können Sie die Förderung beantragen. Die Liste finden Sie hier auf der Website der BAFA. Dabei ist es egal, ob Sie das E-Auto kaufen oder leasen. Beim Leasing müssen Sie darauf achten, dass Sie nur bei einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten Anspruch auf die volle Fördersumme haben. Bei einer Laufzeit von 11-23 Monaten erhalten Sie 50 % und bei einer Laufzeit von 6-11 Monaten nur 25 % der Fördersumme. Beim Kauf benötigen Sie die Rechnung und eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (die online bei der Antragsstellung generiert wird), um den Antrag auf den BAFA-Umweltbonus zu stellen. Beim Leasing benötigen Sie statt der Rechnung den Leasingvertrag, eine verbindliche Bestellung und die Kalkulation der Leasingrate. Die eigentliche Antragsstellung haben wir in unserem Schritt-für-Schritt Guide inklusive Video-Guide ganz einfach erklärt!

Ist es möglich, E-Auto Förderungen zu kombinieren?

Ja, ist es! Seit dem 16.11.2020 ist es wieder möglich, den BAFA-Umweltbonus mit anderen Förderungen aus staatlicher Hand zu kombinieren. Die Förderungen, die mit dem Umweltbonus kombiniert werden können, richten sich größtenteils an Unternehmen und Geschäftskunden, daher empfiehlt es sich besonders im gewerblichen Bereich, informiert zu bleiben.

BAFA Förderung Checkliste

Wie beantragen Sie den Umweltbonus?

Den BAFA-Umweltbonus zu beantragen ist ganz einfach. Wichtig ist nur, dass sich Ihr Wunschfahrzeug auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befindet, denn nur dann können Sie die Förderung beantragen. Die Liste finden Sie hier auf der Website der BAFA. Dabei ist es egal, ob Sie das E-Auto kaufen oder leasen. Beim Leasing müssen Sie darauf achten, dass Sie nur bei einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten Anspruch auf die volle Fördersumme haben. Bei einer Laufzeit von 11-23 Monaten erhalten Sie 50 % und bei einer Laufzeit von 6-11 Monaten nur 25 % der Fördersumme. Beim Kauf benötigen Sie die Rechnung und eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (die online bei der Antragsstellung generiert wird), um den Antrag auf den BAFA-Umweltbonus zu stellen. Beim Leasing benötigen Sie statt der Rechnung den Leasingvertrag, eine verbindliche Bestellung und die Kalkulation der Leasingrate. Die eigentliche Antragsstellung haben wir in unserem Schritt-für-Schritt Guide inklusive Video-Guide ganz einfach erklärt!

BAFA Förderung Checkliste

Ist es möglich, E-Auto Förderungen zu kombinieren?

Ja, ist es! Seit dem 16.11.2020 ist es wieder möglich, den BAFA-Umweltbonus mit anderen Förderungen aus staatlicher Hand zu kombinieren. Die Förderungen, die mit dem Umweltbonus kombiniert werden können, richten sich größtenteils an Unternehmen und Geschäftskunden, daher empfiehlt es sich besonders im gewerblichen Bereich, informiert zu bleiben.

Diese Förderungen sind laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit dem Umweltbonus kombinierbar:

 

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMUV
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMUV
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein – Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) – Stadt Köln

Gibt es für die E-Auto-Förderung 2023 eine Begrenzung der Fördermittel?

Ja, die gibt es leider! Die maximal auszahlbaren Fördermittel betragen 2023 2,1 Milliarden Euro und 2024 1,3 Milliarden Euro. Grund zur Panik gibt es aber unserer Einschätzung nach nicht. So wurden 2021 rund 350.000 E-Autos gefördert. Die Fördersumme von 2,1 Milliarden Euro soll 2023 zur Förderung von ungefähr 460.000 E-Autos ausreichen. Dadurch, dass Plug-In-Hybride ab 2023 nicht mehr gefördert werden und ab September des Jahres nur noch Privatpersonen in den Genuss der Förderung kommen, ist aktuell nicht mit einer akuten Gefahr zu rechnen, dass der Fördertopf sehr früh leer sein wird. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die Absatzzahlen von E-Autos entwickeln. Es ist zu erwarten, dass deren Beliebtheit weiter steigt. So ist es möglich, dass die verminderte maximale Fördersumme von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 vorzeitig ausgeschöpft ist. Wie es mit der Förderung nach dem Jahr 2024 aussehen wird, ist nicht absehbar. Klar ist, dass jetzt der perfekte Zeitpunkt ist, um auf Elektromobilität umzustellen und dabei auch noch finanziell von der Förderung zu profitieren.

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Ist die Unsicherheit dank langer Lieferzeiten für E-Autos begründet?

Die Antwort ist ein klares Jein! Der Bedarf nach E-Autos ist riesig, und die Hersteller haben weiterhin mit sehr langen Lieferzeiten zu kämpfen. Wirklich Angst darum haben, dass Sie keine Förderung mehr erhalten, müssen Sie aktuell aber nicht. Welcher Stichtag beim Antrag der neuen E-Auto-Förderung 2023 gilt, ist aber noch offen. Der ADAC hat das Problem erkannt und setzt sich für eine Reservierung der Fördersumme zum Kaufdatum des Fahrzeugs ein. Schließlich gibt es viele Menschen, die beim Kauf eines E-Autos fest mit der Förderung rechnen und die nicht unerheblichen Fördersummen einkalkulieren. Wir sind optimistisch, dass letzten Endes eine faire Regelung gefunden wird.

Fazit: Die E-Auto-Förderung 2023 bleibt weiterhin bestehen, fällt aber geringer aus

Im Jahr 2023 wird sich einiges bei der E-Auto-Förderung ändern. Erstmals werden Plug-In-Hybride nicht mehr gefördert und ab dem 01.09.2023 können nur noch Privatpersonen die Förderung beantragen. Der Herstelleranteil steht für das Jahr 2023 noch nicht fest. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Gesamtförderung pro Fahrzeug deutlich sinkt. Obwohl das maximale Förderbudget des Bundes ab 2023 gedeckelt ist, brauchen Sie keine Angst haben, nichts mehr von der Förderung zu erhalten. Das Budget ist so ausgelegt, dass keine frühzeitige Knappheit zu erwarten ist. Wie immer gilt es, sich vor dem E-Auto-Kauf oder -Leasing zu informieren, um so möglichst gut von den aktuellen E-Auto-Förderungen zu profitieren. Der beste Zeitpunkt umzuschalten ist ganz ohne Frage jetzt. Gehen Sie den Schritt in Richtung Elektromobilität, Nachhaltigkeit und Zukunft! Falls Sie weitere Fragen zum Thema Elektromobilität haben, wenden Sie sich gerne an

Ein Beitrag von Lisa Troeger

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