Knapp 750.000 Anträge zur Elektroauto Förderung sind bis 01. August 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen. Batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos), Autos mit Plug-in Hybridantrieb oder Wasserstofffahrzeuge auf dieser Liste können bei Neuzulassung nach dem 08. Juli 2020 mit bis zu 9.000 Euro Umweltbonus inkl. Innovationsprämie gefördert werden. Das Förderprogramm soll noch bis Ende 2025 fortgesetzt werden. Alle wichtigen Neuerungen 2021 sowie einen Überblick zu den aktuellen Fördermöglichkeiten zur Elektromobilität haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- Umweltbonus fürs Elektroauto: Was ist eigentlich die „Innovationsprämie“?
- Elektroauto Förderung: So profitieren E-Dienstwagen von Steuervergünstigungen
- Förderung durch Versicherung: Zusätzlich profitieren mit dem Elektroauto
- Ladestation fürs Elektroauto: Förderung möglich?
- Fazit: Die Möglichkeit zur Elektroauto Förderung sind vielfältig
BAFA: BESONDERS UNTERNEHMEN BEANTRAGEN DIE ELektroauto Förderung
Die beliebtesten Hersteller in der Elektromobilität sind dabei Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW und Renault, unabhängig vom Antragssteller selbst. Unter den Top 10 sind außerdem Audi, Hyundai, smart, Tesla, Kia und Skoda.
Quelle: BAFA „Zwischenbilanz zum Antragsstand“
UMWELTBONUS FÜRS ELEKTROAUTO: WAS IST EIGENTLICH DIE „INNOVATIONSPRÄMIE“?
Elektrofahrzeuge sind für Unternehmen interessant. Ein wichtiges Investitionsargument dabei ist die Elektroauto Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, im Rahmen des Umweltbonus. Bereits im November 2019 kündigte die Bundesregierung an, die maximale Fördersumme pro Fahrzeug von 4.000 auf 6.000 Euro zu erhöhen.
Seit 19. Februar 2020 gewährten BAFA und Automobilhersteller jeweils einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro bei der Neuzulassung eines Elektrofahrzeugs mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro. Diese neue Regelung galt auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Fahrzeugbesitzer, die einen Antrag auf den vorherigen niedrigen Zuschuss bereits eingereicht hatten, konnten so auch nachträglich noch profitieren.
Im Zuge der Corona-Krise wurde der Anteil der Bundesregierung am Umweltbonus für Elektroautos und Plug-in-Hybride um die sog. Innovationsprämie erhöht. Zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2025 sind dadurch für Neuzulassungen ab 08.Juli 2020 bis zu 9.000 € Umweltbonus durch BAFA und Fahrzeughersteller beim Kauf eines E-Fahrzeugs möglich!
Die in der Grafik dargestellten Fördersummen gelten bis zum 31.12.2025.
Elektroautos, die mehr als 40.000 Euro im Nettolistenpreis kosten, können durch die Maßnahme mit bis zu 7.500 Euro gefördert werden. Plug-in-Hybridfahrzeuge werden ebenso durch Umweltbonus und Innovationsprämie bezuschusst. Günstigere Modelle unter 40.000 Euro Nettolistenpreis werden um 6.750 Euro rabattiert, Fahrzeuge über diesem Netto-Listenpreis um 5.625 Euro.
Elektroauto FÖRDERUNG: SO PROFITIEREN E-DIENSTWAGEN VON STEUERVERGÜNSTIGUNGEN
Neben dem bekannten Umweltbonus gibt es zahlreiche weitere steuerliche Vorteile, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter ein E-Auto dienstlich fahren. Bundestag und Bundesrat haben dazu noch im letzten Jahr ein neues Gesetz beschlossen, das der Elektromobilität weitere Vergünstigungen gewährt.
Der geldwerte Vorteil, den Arbeitnehmer mit einem dienstlichen E-Auto monatlich versteuern müssen, sinkt zum 01.01.2020 von 0,5 % nochmals um die Hälfte auf 0,25 % des Bruttolistenpreises, jedoch nur für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro. Die 0,5-Prozent-Regelung bleibt für Plug-In-Hybride weiter bestehen – sofern sie nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden, je gefahrenen Kilometer höchstens 50 Gramm Kohlendioxidemission ausstoßen und eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern erreichen. Bei Neuzulassungen ab 01. Januar 2022 muss der CO2-Grenzwert in Höhe von maximal 50 g eingehalten werden oder bereits eine Mindestreichweite von mindestens 60 Kilometer für die 0,5%-Regelung für Plug-In-Hybride und ab 01. Januar 2025 von mindestens 80 Kilometern erreicht werden.
Die neue Regelung bedeutet im Konkreten, dass ein VW Golf Style mit 130 PS Benzinmotor (Bruttolistenpreis 30.665 Euro) und ein E-Auto VW iD.3 mit vergleichbarer Ausstattung und 145 PS Elektromotor (Bruttolistenpreis 35.440 Euro) den Dienstwagenfahrer mit gerade einmal 88,60 Euro statt 306,65 pro Monat steuerlich belastet. Diese Regelung ist rückwirkend gültig und gilt auch für Elektroautos, die seit dem 01.01.2019 angeschafft wurden. Die Aufladung auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers bleibt ebenso garantiert bis 2030 steuerfrei.
Aber auch für Arbeitgeber als Dienstwagenkäufer lohnt sich die Anschaffung. Auf alle Elektroautos, die bis Jahresende 31. Dezember 2025 zugelassen werden, müssen Sie bis zu 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer bezahlen, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Danach zahlen Sie einen um 50 Prozent ermäßigten Steuerbetrag auf Ihr E-Auto. Im Vergleich zu einem Dieselmodell können Sie so über 2.000 Euro sparen. Seit 2020 gilt für rein elektrische Liefer- oder andere Nutzfahrzeuge zudem eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung über 50 Prozent. Diese Regelung gilt ebenfalls bis 2030.
FÖRDERUNG DURCH VERSICHERUNG: ZUSÄTZLICH PROFITIEREN MIT DEM ELEKTROAUTO
Viele Versicherungen bieten mittlerweile eigene Angebote für Elektroautos. Im Vordergrund sollte dabei immer stehen, was abgesichert ist, so autobild.de. Die Elektromobilität ist für Versicherer jedoch längst kein rotes Tuch mehr. Wichtige Kriterien sind die Mitversicherung des Akkus (inkl. Bedienfehler), von Abschleppvorgängen sowie die Kostenübernahme beim unwahrscheinlichen Fall eines Brands. Dennoch sind einige Kfz-Versicherungen für E-Autos auch günstiger. So bietet beispielsweise die HUK-Coburg einen Tarif, bei dem sie aktuell 20 Prozent Nachlass auf die Versicherung von Elektroautos gewährt.
LADESTATION FÜRS ELEKTROAUTO: FÖRDERUNG MÖGLICH?
Längst lassen sich aber nicht mehr nur E-Autos finanziell unterstützen. Im Hinblick auf die Förderung von Ladestationen muss unterschieden werden, ob diese öffentllich zugänglich sind oder privat betrieben werden. In der neuen Richtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ werden mit insgesamt 500 Mio. Euro die öffentliche Ladeinfrastruktur (Normal- und Schnellladepunkte) einschließlich Installation, Netzanschluss und Pufferspeicher bis 2025 gefördert. Die Förderquote richtet sich nach der Ladeleistung und beträgt 60 Prozent bzw. maximal 2.500 Euro je Normalladepunkt mit einer Leistung von bis zu 22 kW und bis zu 60 Prozent bzw. maximal 20.000 Euro je Schnellladepunkt mit einer Leistung von mehr als 100 kW.
Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 100 kW werden außerdem bedarfsorientiert gefördert. Das bedeutet, dass ein Postleitzahlgebiet mit hohem Bedarf maximal eine 60-prozentige Förderung, ein Postleitzahlgebiet mit normalem Bedarf bis zu 40 Prozent Förderung erhält. Die Bedarfsberechnung erfolgt mit Hilfe des StandortTOOLs. Der Netzanschluss wird je nach Netzanschluss mit bis zu 10.000 Euro (Niederspannungsanschluss) bzw. bis zu 100.000 Euro (Mittelspannungsanschluss) gefördert. Die Verbindung aus Netzanschluss und Pufferspeicher wird mit maximal 100.000 Euro gefördert, sofern vom Antragsteller nachgewiesen werden kann, dass ohne den Einsatz eines Pufferspeichers ein Mittelspannungsanschluss notwendig gewesen wäre.
Speziell für Kommunen gibt es von der SAENA – der Sächsischen Energieagentur – zudem Förderungen für den Einkauf von Beratungsleistungen zu den Themengebieten Elektroautos und Fuhrpark, Ladeinfrastruktur und Alternative Mobilitätslösungen.
Sollten Sie am Aufbau einer eigenen Ladestation interessiert sein, wenden Sie sich an Ihr regionales Energieversorgungsunternehmen, wie beispielsweise die SachsenEnergie AG. Die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne bei der Antragsstellung und informieren Sie über neue und erneuerte Förderprogramme, wie bspw. das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ für die Anschaffung von E-Autos und der zugehörigen Infrastruktur im Gesundheits- und Sozialwesen.
FAZIT: DIE MÖGLICHKEIT ZUR Elektroauto FÖRDERUNG SIND VIELFÄLTIG
Bund, Länder und teilweise sogar Kommunen bieten unterschiedliche Förderangebote für die Anschaffung von Elektroautos und der damit verbundenen Infrastruktur an. Vorreiter ist hier das Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem die meisten und höchsten Förderungen rund um Elektrofahrzeuge angeboten werden. Das hat konkrete Auswirkungen: 25 Prozent aller Umweltbonus-Anträge kommen aus NRW. Sachsen hat hier noch Nachholbedarf und kommt mit 2,8 Prozent der Anträge nur auf Platz 9 im Vergleichsranking.
Betrachtet man die Anzahl Anträge pro 1.000 Einwohner*innen, liegt Sachsen sogar auf Platz 14. Insgesamt werden in den Neuen Bundesländern durchschnittlich erheblich weniger Anträge auf den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge gestellt als im Westen (5,14 Anträge auf 1.000 Einwohner*innen im Osten versus 8,96 im Westen.)
Sollten Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen in Sachsen Interesse an der Förderung von E-Autos und von Ladestationen haben, finden Sie in unserer Checkliste zur Elektroauto Förderung eine praktische Hilfe zum Ausdrucken. In unserem umfangreichen Whitepaper, das Sie kostenfrei herunterladen können, finden Sie auch zahlreiche Informationen zur Ladeinfrastruktur und zu Best Practices aus Sachsen. Sie haben Fragen oder eine Themenidee? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an .