Elektrisch fahren mit Förderung

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Lesedauer: 2 Minuten
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Um den Schwung bei der Elektromobilität zu erhöhen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Fahrzeugindustrie ein Förderprogramm aufgelegt. Dabei bezuschussen Bund und Fahrzeughersteller zu gleichen Teilen den Neukauf eines Elektrofahrzeugs. In die Förderung fallen insgesamt 300.000 Fahrzeugkäufe, die nach dem Windhundprinzip vergeben werden. 

 

Nahezu alle nicht-staatlichen Käufer können bei Kauf oder Leasing die „Umweltbonus“ genannte Förderung in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind lediglich Bund, Länder und Kommunen sowie deren Einrichtungen und die Automobilhersteller und deren Tochterunternehmen, die an der Förderung teilnehmen. Bis zum 31. Juli 2018 sind insgesamt 70.339 Anträge für die Kaufprämie gestellt worden, davon 41.531 für rein Batterie-elektrische Fahrzeuge, 28.791 für Plug-in-Hybride und 17 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge.

Förderprogramme von Bund und Ländern machen den Einstieg in die Elektromobilität zunehmend attraktiv. Mit dem Umweltbonus etwa lassen sich beim Neukauf eines Elektrofahrzeugs bis zu 4.000 Euro sparen.


FÖRDERFÄHIGE FAHRZEUGE

Der Umweltbonus wird für drei Antriebskategorien gezahlt: reine Batterieelektrofahrzeuge, Plug-In Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Das betrifft nicht nur reine PKW (Klasse M1) sondern auch Nutzfahrzeuge bis zu 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Klassen N1 und N2). Voraussetzung ist, dass sie mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen. Der Umweltbonus wird für Fahrzeuge gewährt, die weniger als 50 g CO2-Emissionen pro km vorweisen. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat auf seiner Internetseite eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge veröffentlicht.


UMWELTBONUS BIS ZU 2.000 EURO VOM BUND

Den Umweltbonus tragen zu gleichen Teilen die teilnehmenden Fahrzeugherstellern und der Bund. Die Fahrzeughersteller gewähren einen Nachlass auf den Kaufpreis. Der Bund schießt je Fahrzeug entweder 2.000 Euro für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug zu. Plug-In-Hybride mit weniger als 50 g CO2-Emission pro km erhalten den Bonus in Höhe von 1.500 Euro vom Bund. Der Netto-Listenpreis des zugrundeliegenden Basismodells darf 60.000 Euro netto (BAFA Listenpreis) nicht überschreiten. Tageszulassungen, Jahreswagen oder Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig.

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FÖRDERUNG DER LADEINFRASTRUKTUR

Der Bund hat zusätzlich zum Umweltbonus auch ein Förderprogramm für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Höhe von 300 Millionen Euro bis 2020 aufgelegt. Im Jahr 2017 sind zwei Förderrunden gelaufen, in denen bislang rund 55 Millionen Euro, davon rund 46 Millionen aus dem ersten Förderaufruf vergeben wurden. Für den zweiten Förderaufruf liegt nur ein Zwischenergebnis vor. Gut die Hälfte der Anträge fiel auf die Privatwirtschaft. Förderaufrufe für 2018 sind noch keine bekannt. Für die Bundes-Förderung ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen zuständig.

SACHSEN FÖRDERT AUCH

Auch in Sachsen besteht ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur. Allerdings ist dieses Programm an die gleichzeitige Installation eines Stromspeichers gekoppelt. Für die mit einem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt die Zuwendung 400 Euro pro Ladepunkt AC und 1.500 Euro pro Ladepunkt DC auch für Unternehmen und Kommunen. Eine Antragstellung nach der neuen Richtlinie ist seit dem 4. Januar 2018 möglich. Ansprechpartner für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.

Der Umweltbonus wurde nun vom 01.07.2019 bis Ende 2020 verlängert. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Ein Beitrag von Stefan Oswald

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