Es gibt einen neuen Förderaufruf der BAV „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ab dem 12.04.2021! Was gefördert wird und was Sie beachten sollten, zeigen wir Ihnen in unserem neuen Blogartikel.
Der Erfolg der Elektromobilität hängt vor allem vom Aufbau eines bedarfsgerechten, flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastrukturnetzes ab. Denn wenn im öffentlichen Raum eine ausreichende Anzahl an Ladestationen verfügbar ist, gewinnen Elektrofahrzeuge deutlich an Attraktivität. Ein Förderprogramm der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unterstützt interessierte Gemeindeverbände sowie kleine und mittlere Unternehmen dabei. Viele Unternehmende stellen sich die gleichen Fragen. Wir geben Ihnen die Antworten und zeigen Ihnen, was gefördert wird und worauf es bei der Antragsstellung ankommt.
Inhaltsverzeichnis
- Was wird gefördert?
- Ziel des Förderaufrufs
- Was versteht man unter öffentlichem Raum?
- Welche Ausgaben werden gefördert?
- Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Voraussetzungen zur Förderung der Ladeinfrastruktur
- Wie hoch sind die maximalen Förderbeträge?
- Wie stellt man einen Antrag auf Förderung?
- Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
- Welche Anwendungsfälle gibt es bereits durch die letzten Förderaufrufe?
- Gibt es Beispiele von Unternehmen in Dresden, die selbst bereits eine öffentliche Ladesäule errichtet haben?
- Fazit: Schnell sein, lohnt sich!
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, zu dessen Geschäftsbereich auch die BAV gehört, fördert regelmäßig den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Bisher gab es sechs Förderaufrufe. Der sechste Aufruf zur Antragseinreichung endete am 22. Juli 2020. Nun hat die BAV einen siebten Förderaufruf „Ladeinfrastruktur vor Ort“ mit einem Fördervolumen von 300 Millionen Euro gestartet.
Der Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt inklusive des dazu erforderlichen Netzanschlusses. Die Antragstellung begann am 12.04.2021 und ist bis einschließlich 31.12.2021 möglich. Allerdings müssen Sie beachten, dass nach dem sogenannten Windhundverfahren vorgegangen wird. Das bedeutet, dass die Reihenfolge der Anträge entscheidend ist. Seien Sie also am besten schnell und stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung so früh wie möglich.
ZIEL DES FÖRDERAUFRUFS
Ziel ist es, die Verfügbarkeit öffentlicher Ladeinfrastruktur auszubauen und das Laden an attraktiven Orten des Alltags, wie beispielsweise (Einzel-)Handelseinrichtungen, Gaststätten oder Freizeiteinrichtungen zu fördern und zu optimieren. Der Förderaufruf richtet sich speziell an Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes in Deutschland. Diese Unternehmen sind besonders von der Pandemie betroffen und machen einen Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland aus. Deshalb stellt dieser Förderaufruf auch eine substanzielle Förderung dar, ohne die die KMUs durch die Pandemie-Rückschläge, nicht in Ladeinfrastruktur investieren könnten. Zudem stellen gerade diese Unternehmen durch die vielen Parkplätzen die perfekte Möglichkeit zu öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur dar. Der Förderaufruf inkludiert außerdem zwingend Ökostrom, also dass der Ladesäulen-Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Denn nur dann ist Elektromobilität wirklich klimafreundlich.
WAS VERSTEHT MAN UNTER ÖFFENTLICHEM RAUM?
Wie bereits erwähnt, wird die Förderung nur für Ladesäulen gewährt, die im öffentlichen Raum aufgestellt und betrieben werden. Das bedeutete bisher, dass eine Ladesäule 24 Stunden am Tag (24/7) zugänglich sein muss. Nun ist auch eine Förderung von Ladesäulen möglich, die nur 12 Stunden werktags, also montags bis samstags, zugänglich sind (12/6). In diesem Fall reduzieren sich die jeweils geltenden maximalen Förderquoten und -beträge jedoch auf die Hälfte. Wenn Sie auf Ihrem Unternehmensgelände über einen öffentlich zugänglichen Parkplatz verfügen oder ein gewisser Teil des Geländes von jedem befahren werden darf, kommt eine Förderung somit bereits für Sie in Frage. Auch wenn die Ladepunkte grundlegend für Ihre Angestellten gedacht sind, können dadurch auch andere Elektroautofahrer Ihre Infrastruktur nutzen.
- Wie bereits erwähnt, wird Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt inklusive des dazu erforderlichen Netzanschlusses gefördert. Die Ladesäulen als auch die dazugehörige Leistungselektronik müssen LSV (Ladesäulenverordnung) – konform sein.
- Der benötigte Netzanschluss, inklusive Baukostenzuschuss und die Zähleranschlusssäule sind ebenfalls förderfähig.
- Die Kosten für Fundament und Tiefbau sind zudem inkludiert.
- Die Installation und Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung, sowie Anfahrschutz und Kennzeichnung des Stellplatzes sind ebenso Bestandteil des Förderaufrufs.
- Erforderliche Baumaßnahmen, um eine 24/7 (12/6) – Erreichbarkeit zu gewährleisten, werden auch bezuschusst.
Für detaillierte Informationen können Sie gerne hier noch einmal genau nachlesen.
WAS IST VON DER FÖRDERUNG AUSGESCHLOSSEN?
Nicht ansetzbar sind eigene Personalkosten, laufende Betriebskosten sowie Planungs- als auch Genehmigungsleistungen. Werbemaßnahmen, die Sie aufgrund Ihrer neuen Ladeinfrastruktur anstreben, sind ebenfalls von der Förderung ausgenommen. Falls Sie neue Parkplätze aufgrund der Gegebenheiten planen, fallen diese auch aus dem Förderrahmen. Hierzu finden Sie noch mehr detailliertere Informationen auf der Seite der BAV.
AUF EINEN BLICK
Was wird gefördert?
- LSVkonforme Ladeinfrastruktur
- der erforderliche Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss etc.
- Tiefbau und Fundament(e)
- Installation und Inbetriebnahme der Ladepunkte
- Anfahrschutz
- Kennzeichnung des Stellplatzes
- Erforderliche Baumaßnahmen zur Erreichung der 24/7 (12/6) Zugänglichkeit
Was wird nicht gefördert?
- Eigene Personalkosten und laufende Betriebskosten
- Planungs- und Genehmigungsleistungen
- Werbemaßnahmen
- Bau neuer Parkplätze
VORAUSSETZUNGEN ZUR FÖRDERUNG DER LADEINFRASTRUKTUR
Vorausgesetzt wird, dass die Ladeinfrastruktur über ein automatisiertes Abrechnungssystem verfügt, das per App oder Chipkarte funktioniert. Vertragsgebundenes Laden mit Zugang per RFID-Karte oder App muss ebenso gewährleistet sein wie Ad-hoc-Laden. Mittels Roaming ist sicherzustellen, dass Vertragskunden anderer Elektromobilitätsprovider der Zugang zur Ladeinfrastruktur gewährt wird. Über eine Plattform oder App müssen die Ladepunkte auffindbar sowie der dynamische Belegstatus einsehbar sein. Die Ladeinfrastruktur ist außerdem zwingend, wie bereits erwähnt, über zertifizierten Ökostrom zu versorgen und muss 24/7 (12/6) zugänglich sein.max. Förderquote | max. Förderbetrag je Ladepunkt | |
Normalladepunkte bis 22 kW (AC und DC) | 80% | 4.000 EUR |
Schnellladepunkte von über 22 bis 55 kW (DC) | 80% | 16.000 EUR |
Anschluss an das Niederspannungsnetz | 80% | 10.000 EUR |
Anschluss an das Mittelspannungsnetz | 80% | 100.000 EUR |
Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss | wie zugehöriger Netzanschluss | wie zugehöriger Netzanschluss |
WIE STELLT MAN DEN ANTRAG AUF FÖRDERUNG?
Alle Informationen rund um die Antragsstellung und das Bewilligungsverfahren finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Anträge sind innerhalb der Frist bis zum 31.12.2021 über das elektrische Antragsportal easy-Online einzureichen.
WIE GEHT ES NACH DER ANTRAGSTELLUNG WEITER?
Erfolgt die Bewilligung der Förderung, bleibt Ihnen bis zum 31.12.2022 Zeit, um Ihr Vorhaben umzusetzen. Bis spätestens 31.01.2023 müssen Sie einen kompletten Verwendungsnachweis erbringen. Wenn dieser geprüft wurde, bekommen Sie Ihr Geld überwiesen. Zu beachten gilt, dass mit einem erfolgreichen Förderungsbescheid eine sechs Jahre lange Zweckbindungsfrist einhergeht. Die Infrastruktur muss über die gesamte Dauer fachgerecht betrieben und gewartet werden und Halbjahresberichte sind zu erstellen.
WELCHE ANWENDUNGSFÄLLE GIBT ES BEREITS DURCH DIE LETZTEN FÖRDERAUFRUFE?
Besonders Kommunen nahmen die Förderung ihrer Ladesäulen bisher in Anspruch. Aber auch in der Privatwirtschaft ist die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur beliebt. Ein Großteil der Unternehmen, die sich die Ladeinfrastruktur fördern lassen, verfügt von vornherein über öffentlichen Raum auf firmeneigenem Gelände. Dazu gehören zum Beispiel Hotels und Einkaufszentren. Zusätzlich dazu nehmen auch immer mehr Supermärkte die Förderung in Anspruch. Häufig kommt der Impuls für die entsprechende Ladeinfrastruktur von Kunden der Unternehmen. Auch wenn der Bedarf somit nicht primär vom Unternehmen ausgeht, lassen sich Ladesäulen in diesen Fällen als Imagefaktor einsetzen.
Ja! Ein Beispiel wäre der Felsenkeller in Dresden-Plauen. Das Gewerbegebiet mit Geschichte bietet derzeit 79 Mieterinnen und Mietern Platz – vom Scootershop, zur Beratungsagentur bis zum Teilchenbeschleuniger des Helmholtz-Zentrums. Das günstig und schön gelegene Areal geht seit März 2020 die ersten Schritte in die Grüne Mobilität. An der Adresse Am Eiswurmlager findet man seitdem eine Ladestation, einen e-Golf und einen beruflich genutzten Electro-Scooter. Seit März ist die Ladestation in Betrieb, Die Hausverwaltung und Betreiber der Ladesäule hoffen nun auf regen Zuspruch. Wenn die Nutzungszahlen stimmen, sollen die alternativen Mobilitätsangebote weiter ausgebaut werden. „Wir denken, dass in der nächsten Zeit unsere Mieter verstärkt auf die Elektromobilität setzen werden, da es ihnen und ihren Mitarbeitern mit der Stromtankstelle vor Ort leicht gemacht wird“, erklärt Verwaltungschef Joachim Bijick.
FAZIT: SCHNELL SEIN, LOHNT SICH!
Da nach dem Windhundverfahren vorgegangen wird, sollten Sie bei der Antragstellung schnell sein. Ab dem 12.04.2021 können Sie Ihren Antrag auf Förderung einreichen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei allen Fragen rund um den Förderaufruf, können Sie auf der Homepage der BAV alles noch einmal ganz detailliert nachlesen.