Ladestation in der Tiefgarage: Risiko Brandschutz?

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Lesedauer: 4 Minuten
Brandschutz Tiefgarage Beitragsbild

Lange wurde die Installation von Ladestationen für Elektroautos in Tiefgaragen von Feuerwehren kritisch gesehen. In einigen Fällen, wie beispielsweise im September 2020 in Kulmbach, wurden sogar Verbote für E-Fahrzeuge in Tiefgaragen ausgesprochen. Im Fall von Kulmbach wurde dieses mittlerweile aber wieder zurückgezogen. Die Feuerwehr hat entsprechende Ausrüstung beschafft, die im Brandfall die Gefahr eindämmen soll. Die Angst vor E-Fahrzeugen, insbesondere in Tiefgaragen, ist dennoch weitverbreitet. Doch ist sie auch berechtigt?

 

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Argumente, die Ihnen die Angst vor E-Fahrzeugen, im Speziellen in Tiefgaragen, nehmen sollen:

 

  • Unabhängig vom Antrieb: Es gelten hohe gesetzliche Anforderungen an alle Autos, die ein Höchstmaß an Sicherheit für Autofahrer garantieren sollen, um eine Zulassung zu bekommen.
  • Laut der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes (siehe „Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien“) unterscheiden sich Elektroautos hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung nicht von Verbrennerfahrzeugen.
  • Der Ladevorgang an sich stellt keine Gefahr dar. Für die Installation und das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen sind somit keine besonderen Brandschutzvorschriften zu beachten. Das macht die Einrichtung von Ladestationen in Tiefgaragen vergleichsweise einfach.

 

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen!

Keine Sonderregeln für Elektroautos beim Brandschutz

Das Wichtigste zuerst:  Der Brandschutz von Elektrofahrzeugen ist seit 2015 EU-weit geregelt: Nach UNECE R 100 gelten keine besonderen Brandschutzvorschriften beim Laden von Elektrofahrzeugen.

Johannes Müller, Gesamtprojektleiter SachsenEnergie-Center
Foto: Oliver Killig

„Ladesäulen sind nicht viel mehr als große Steckdosen, wie es sie zu hunderten in jedem Gebäude gibt. Von Ladesäulen gehen keine außergewöhnlichen Gefahren aus.“

Ladestationen gehören zur technischen Gebäudeausstattung

Für Fuhrparkbetreiber gilt daher, dass Ladestationen in Tiefgaragen und das Aufladen von Elektrofahrzeugen keine Nutzungsänderung der Anlage darstellen. Anders als Zapfsäulen für Kraftstoffe sind Ladestationen somit nicht erlaubnispflichtig. Sie werden als Teil der Leitungsanlage betrachtet und sind somit Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung. Für den Brandschutz müssen die Regeln der jeweiligen Landesbauordnung sowie der Leitungsanlagen-Richtlinie eingehalten werden.

 

Grundsätzlich ist damit die Errichtung von Leitungsanlagen in Tiefgaragen zulässig. Sie werden wie Steckdosen und elektrische Verteiler behandelt. Zu beachten sind insbesondere die Vorgaben zur Zulässigkeit von Leitungsanlagen in Rettungswegen sowie die Leitungsführung. Der Gebäudeeigentümer sollte sich daher mit der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen. Zudem ist es ratsam, ergänzend zum Brandschutzkonzept eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu lassen.

 

Eine für Tiefgaragen besonders geeignete Installationsart für Ladetechnik stellt die Verwendung von Stromschienen dar. Durch diese kann die Installation von Ladetechnik ohne die Einbringung hoher zusätzlicher Brandlasten (z.B. durch Kabelisolierungen etc.) ermöglicht werden.

Ladestation in der Tiefgarage: Risiko Brandschutz?
Wallboxen in der Tiefgarage der SachsenEnergie AG, Foto: Eigene Aufnahme

Die richtige Dimensionierung beachten

Entscheidet sich der Tiefgaragen-Eigentümer für den Einbau von Ladestationen, sollte er die weiteren Überlegungen immer einem Elektroplaner überlassen. Der prüft im Einzelfall die ortspezifischen Vorgaben und kann die Mindestanforderungen richtig abschätzen. Das betrifft zum Beispiel den Fehlerstromschutz.

E-Auto Brandschutz in Tiefgaragen: Was sagen die Profis?

Umschalten.de hat bei zwei echten Experten zum Thema Elektromobilität nachgehakt: Stefan Jacob, Fuhrparkmanager der SachsenEnergie und Johannes Müller, Gesamtprojektleiter des SachsenEnergie-Centers, dem Hauptquartier des größten ostdeutschen Kommunalversorgers in Dresden. Allein am SachsenEnergie-Center finden sich derzeit 87 mit Ladeinfrastruktur ausgestattete und elektrifizierte Stellplätze. Beim Bau und der Planung dieser Stellplätze galten die gleichen Anforderungen der Sächsischen Garagen- und Stellplatzverordnung REVOSax wie für alle anderen Stellplätze auch. Einzig die Anforderungen der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer an die Ladeinfrastruktur wurde im Vorfeld aufgenommen und mit einem Sachverständigen Planer umgesetzt. Generell gilt laut Stefan Jacob, dass eine Implementierung von E-Autos in einen Fuhrpark gut vorbereitet werden muss, auch ohne zusätzliche Vorschriften. Wie werden die Fahrzeuge eingesetzt, zu welchem Zweck, wieviel fahren sie und wo stehen und laden sie regelmäßig. Welche Fahrzeuge sind für die Einsatzzwecke die Besten, und wieviel Ladeinfrastruktur muss geschaffen werden. All das sind Fragen, die es im Vorfeld zu beantworten gilt. Die SachsenEnergie berät Sie bei der Umsetzung gern.

Wann Sie den Netzbetreiber mit ins Boot holen sollten

Neben einem Elektroplaner ist es notwendig, bei der Planung und Installation von Ladetechnik Ihren Verteilnetzbetreiber einzubeziehen. Insbesondere bei der Bewertung des Gleichzeitigkeitsfaktors, der berücksichtigt, wie viele Elektroautos parallel laden und bei Fragen rund um das Lastmanagement zur Optimierung der Anschlussleistung ist der Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Empfehlungen, wie Sie beispielsweise am besten in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses vorgehen, können Sie in unserem Artikel nachlesen.

Steht die benötigte zusätzliche Leistung für Ladeeinrichtungen fest, muss diese gem. §19 der Niederspannungsanschlussverordnung dem Netzbetreiber gemeldet werden. Sollen Ladeeinrichtungen mit mehr als 12 kVA installiert werden, muss sogar dessen Genehmigung vor der Installation abgewartet werden.

 

Dieses Vorgehen ist wichtig, damit die Anmeldung der Anlage an den Netzanschluss abgesichert und künftige Netzbelastungen im Vorfeld erkannt werden können.

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Fazit: Ladestationen in Tiefgaragen: Kein Problem für den Brandschutz

Mit der Einrichtung von Ladestationen bieten die Eigentümer von Tiefgaragen ihren Nutzern einen modernen Service. Genehmigungen und spezielle Brandschutzvorkehrungen sind nicht notwendig. Allein die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung und der Leitungsanlagen-Richtlinie gilt es einzuhalten. Eine kompetente Beratung sollten Sie dennoch in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie bei Ihrem Vorhaben und unterstützen Sie bei der Installation einer Ladestation in Ihrer Tiefgarage. Fragen Sie einfach bei  an.

Eine Ladestation in einer Tiefgarage Beitragsgrafik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: shutterstock.com, petovarga

 

Sollten Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen in Sachsen Interesse an der Förderung von E-Autos und von Ladestationen haben, finden Sie in unserer Checkliste zur Elektroauto-Förderung eine praktische Hilfe zum Ausdrucken. In unserem umfangreichen Whitepaper, das Sie kostenfrei herunterladen können, finden Sie auch zahlreiche Informationen zur Ladeinfrastruktur und zu Best Practices aus Sachsen. Sie haben Fragen oder eine Themenidee? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an .

 
Ein Beitrag von Lisa Troeger

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