40.000 Kilometer Mautstrecke kamen im Juli zu den bestehenden 12.000 Kilometern hinzu. Der Grund: Seitdem müssen alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen für die Nutzung aller Bundesstraßen eine Gebühr zahlen. Einen Ausweg bieten E-LKW.
Die Bundesregierung schließt die Lücken im Streckennetz, die von den Unternehmen – meist im Güterfernverkehr – bislang genutzt wurden, um die Maut zu umfahren. Die Maut auf allen Bundesstraßen trifft nun auch den regionalen und Nahverkehr. Auch innerstädtische Bundesstraßen werden mautpflichtig.
Mautfrei und mit Zuschüssen gefördert: Der E-Güterverkehr auf dem Weg in die Zukunft.
NEUE MAUTZAHLER
Damit trifft die Bundesstraßen-Maut auch Unternehmen mit einem geringen Einsatzradius, die sich bislang keine Gedanken um dieses Thema machen mussten. Die Kosten entsprechen den bereits für die rund 12.000 Kilometer Autobahnen und Bundesstraßen erhobenen. Erst im Mai 2018 hat die Bundesregierung eine Mauterhöhung für 2019 beschlossen. Die Maut für konventionelle Antriebe berechnet sich aus der Achszahl und der Umweltfreundlichkeit der LKW. Ab 2019 wird die Umweltverträglichkeit bzw. -unverträglichkeit um eine neue Komponente erweitert: Der Lärm. Ab dann sollen 7,2 Milliarden statt bisher 4,8 Milliarden Euro jährlich in die Staatskasse fließen.
BEFREIUNG FÜR ELEKTRO-LKW
Die Frage nach einer emissionsarmen und leisen Alternative hat die Bundesregierung bereits beantwortet. E-LKW werden ab 2019 von der Maut befreit. Der Clou daran ist, dass nicht nur die Emissionskomponente wegfällt, sondern auch der durch die Achszahl bestimmte Infrastrukturbeitrag. Die Ersparnis summiere sich auf mehrere tausend Euro pro Fahrzeug im Jahr, erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.
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MINISTERIUM FÖRDERT ALTERNATIVE ANTRIEBE
Zusätzlich hat der Minister eine Förderrichtlinie für energieeffiziente bzw. CO2-arme LKW vorgelegt (Förderrichtlinie). Ab Juli sollen Förderanträge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden können. Das Ministerium will Zuschüsse in Höhe von 12.000 Euro für LNG- und elektrisch betriebene Fahrzeuge bis 12 Tonnen gewähren. 40.000 Euro beträgt der Zuschuss für Elektro-Fahrzeuge ab 12 Tonnen. Pro Unternehmen ist der Zuschuss auf 500.000 Euro begrenzt.
E-GÜTERVERKEHR WIRD ERST NOCH ERFORSCHT
Mautbefreiung und Förderung weisen den Weg in die Zukunft. Noch ist nicht klar, wie die Elektrifizierung des Güterverkehrs auf der Straße umgesetzt werden kann. Dabei mangelt es derzeit nicht nur an lieferbaren Fahrzeugen. Auch bei der Ladetechnik liegt noch einiges im Argen. Licht ins Dunkel soll ein deutsch-schwedisches Forschungsprojekt bringen. Das Projekt soll Strategien für die länderübergreifende Elektrifizierung des europäischen Ferngüterverkehrs konzipieren.
Das betrifft einerseits die Frage, wie viel Energie für den elektrischen Betrieb der Lastkraftwagen bereitgestellt werden muss. Andererseits sollen die Möglichkeiten bewertet werden, mit denen sich die Transporter während der Fahrt mit Strom versorgen lassen. Dazu zählen Oberleitungs-Hybrid-Lastkraftwagen, Stromschienen, die in der Straße verlaufen, und Induktionssysteme, die die Akkus der Laster elektromagnetisch aufladen.
Das Gesamtprojekt soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein und der Abschlussbericht im ersten Quartal 2019 vorliegen.